Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blue Umzug GmbH (Diese AGB`s gelten für alle Dienstleistungen)
Unsere Umzugsbedingungen sind verlässlich, transparent, fair undklar.
Wenn immer möglich suchen wir Lösungen, die ohne die AllgemeinenUmzugsbedingungen (AUB) auskommen; denn, unsere Kunden sehen wir als unsere Partner.
Art. 1 Geltungsbereich
Die Ausführung eines Auftrages erfolgt zu den nachstehenden Bedingungender Blue Umzug GmbH, soweit diesen nicht zwingende,
gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.Grundlage der Bedingungen sind die Bestimmungen des Schweizerischen
Obligationenrechts (OR). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, die gesetzlichen
Bestimmungen zu ergänzen. Von den Bedingungen abweichendeVereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
Art. 2 Allgemeines
Der Auftraggeber hat der Blue Umzug GmbH alle für eine ordentlicheAusführung notwendige Angaben, wie Hinweise auf Reglementierte
Güter (z.B. Gefahrengut) sowie solche, die einer besonderenBehandlung bedürfen, genau abzugeben.
Die Blue Umzug GmbH überprüft den erteilten Auftrag sorgfältig;ist jedoch nicht verpflichtet, den Inhalt von Transportgefässen
oder Sendungen zu überprüfen oder Gewichts oder Masskontrollenvorzunehmen. Stellt Blue Umzug GmbH Unklarheiten fest, benachrichtigt
sie umgehend den Auftraggeber.
Art. 3 Transportübernahme im Allgemeinen
Beide Parteien setzten voraus, dass der Auftrag unter normalenVerhältnissen abgewickelt werden kann; die Hauptverkehrstrasse
sowie die Strasse und Wege zu den Häusern, wo Belad und Entladstattfinden, müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein.
Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrts-Verhältnisse höchstens 20 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und
Hauseingang. Korridore, Treppen usw. Sollen einen reibungslosenTransport ermöglichen, falls nicht, kommt ein Zuschlag von CHF
200.00 pauschal hinzu. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen
weise zulassen. In allen anderen Fällen erhöht sich der UmzugspreisMassgabe der Mehraufwände. Der Auftraggeber wird von
Blue Umzug GmbH sofort auf Mehraufwände hingewiesen.
Art. 4 Pflichten der Blue Umzug GmbH
Die Blue Umzug GmbH ist dazu Verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Transportmittel auf den vereinbarten
Zeitpunkt bereitzustellen. Die Blue Umzug GmbH fährt denAuftrag vertragsgemäss und mit der notwendigen Sorgfalt aus.
Die Ablieferung des Frachtgutes am Bestimmungsort hat sofornach Ankunft des Transportes oder nach Vereinbarung zu erfolgen.
Art. 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat für geeignete Verpackung zu sorgen. Er hatder Blue Umzug GmbH rechtzeitig die Adresse des Empfängers,
den Ort der Ablieferung und die örtlichen Verhältnisse genau zubezeichnen.Der Auftraggeber ist verpflichtet, Blue Umzug GmbH auf die besondere
Beschaffenheit des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeitaufmerksam zu machen.
Art. 6 Preise
Der Preis berechnet sich nach Aufwand oder Pauschal. Im Preis nicht eingeschlossen sind dagegen Aufwände:
a. Das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesonderefür Verpackungsarbeiten, die am Umzugstagdurch Blue Umzug GmbH vorgenommen werden müssen.
b. Das Demontieren und Montieren von kompliziertenoder neuen Möbeln, die besonderen Zeitaufwand oderden Beizug eines Schreiners benötigen.
c. Der Transport von Kühlschranken/Truhen von über200 l, Klavieren ab CHF 300.00 pauschal und anderen Gegenständen von mehr als 100kg Eigengewicht CHF
150.00 pauschal.
d. Das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Vorhängen, Einbauten usw.
e. Der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transportdurch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat.
f. Die Prämien für Transportversicherungen.
g. Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen
h. Mehraufwände durch Witterungsverhältnisse oder
falls in gesperrten oder aufgerissenen Strassen dasTransportfahrzeug nicht vor das Haus gefahren werdenkann, desgleichen für Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des Personals das Blue Umzug GmbH nicht verschuldet hat.
i. Ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit
nicht beider Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigungdieser Umstände stattgefunden hat sowie Mehrkosten die durch Umwege entstehen, falls
die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind.
j. Bei einem Umzug ist auf jeden Fall eine Mindestzeitabnahme von 4 Stunden zu berechnen.
Art. 7 Bezahlung Umzüge sind grundsätzlich bar zu bezahlen. Bei Transporten ins Ausland ist Vorauszahlung zu leisten.
Art. 8 Umdisponierung / Rücktritt des Auftraggebers Der Auftraggeber hat das Recht, einen in Ausführung begriffenen
Transport umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung des dadurch Blue Umzug GmbH entstehenden Mehraufwandes.
Ein allfälliger Rücktritt oder Terminverschiebung des Auftraggebers hat ausschliesslich schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt des Auftraggebers vor dem geplanten Termin sind
CHF 450.00 geschuldet. Beweist Blue Umzug GmbH einen grösserenSchaden ist auch dieser zu entschädigen.
Art. 9 Retentionsrecht
Wenn das Fracht- oder Umzugsgut nicht angenommen oder die Zahlung der auf denselben haftenden Forderungen nicht geleistet
wird, kann Blue Umzug GmbH das Fracht- oder Umzugsgut bis zum Wert des geschuldeten Betrages einbehalten oder auf Kosten
des Auftraggebers hinterlegen. Es gelten insbesondere die Bestimmungen von OR Art. 444, 445 und 451.
In diesem Fall kann Blue Umzug GmbH den Auftraggeber schriftlich auffordern, die Forderung innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
Diese Aufforderung hat die Androhung zu enthalten, dass Blue Umzug GmbH das Recht hat, bei Unterlassung der Zahlung,
die betreffenden Güter ohne weitere Formalitäten freihändig bestens zu verwerten (nach eigenem Ermessen freihändiger Verkauf
oder, falls die Güter keinen materiellen Wert aufweisen, Entsorgung). Art. 10 Haftung
Blue Umzug GmbH haftet nur für Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit Ihres Personals verursacht worden sind. Sie
haftet nur, soweit Sie nicht nachweist, dass Sie alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden
dieser Art zu verhüten oder, dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten ist.
Blue Umzug GmbH haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfenzerbrechliche Gegenstände, Lampen, Lampenschirme, Pflanzen, technische Geräte (TV, Computer usw.) einer geeigneten Verpackung (OR Art. 442). Ist die Verpackung nicht geeignet
wird die Ware transportiert. Jedoch ist eine Haftung ausgeschlossen. Bei Beschädigungen des Inhaltes von Kisten und anderen Behältnissen
haftet Blue Umzug GmbH nur, wenn das Ein- und Auspacken durch seine eigenes oder von Ihr beauftragtes Personal besorgt worden ist.
Art. 11 Haftungsausschluss
Bei Bruch oder Beschädigung besonders gefährdeter Sachen wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirmen,
Radio- und Fernsehgeräten, anderen Gegenständen von grosser Empfindlichkeit (Pflanzen, Tiere, etc.), ist Blue Umzug GmbH von der Haftung befreit, vorausgesetzt, dass die üblichen Vorsichtsmassnahmen angewendet wurden. Bargeld und Wertsachen sind von der Haftung ausgeschlossen.
Für Kostbarkeiten wie Schmuck, Dokumente Kunstgegenstände, Antiquitäten, Sammlerobjekte übernimmt Blue Umzug GmbH keine Haftung.
Wird der Blue Umzug GmbH ein Verzeichnis solcher Gegenstände mit detaillierter Wertangabe übergeben und wir anhand dieser
Unterlagen eine spezielle Warentransportversicherung abgeschlossen wird, so geniesst der Auftraggeber diesen Versicherungsschutz.
Blue Umzug GmbH haftet nicht für Beschädigungen von Gütern während des Be- und Entladens, Ab- und Aufstellens, wenn Ihre
Grösse oder Schwere den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht, wenn der Frachtführer (Blue Umzug
GmbH) den Auftraggeber oder Empfänger vorher darauf hingewiesen hat und der Auftraggeber trotzdem auf Erbringen der Leistung
bestanden hat. Gleiches gilt für Beschädigungen an Wänden, Fenstern, Böden oder Stiegen Geländern, wenn die Grösse oder
Schwere der zu transportierenden Güter den Raumverhältnissen nicht entsprechen. Wir die Beladung oder Ablieferung wegen Panne, Unfall, Witterungseinflüssen
oder aus anderen Gründen, für welche Blue Umzug GmbH keine Schuld trifft, verzögert, hat der Auftraggeber keinerlei
Anspruch auf irgendwelche Entschädigungen.
Art. 12 M.ngelrüge
Der Auftraggeber hat das Umzugsgut sofort nach Ausladen zu prüfen. Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung sind sofort
bei Ablieferung des Transportgutes anzubringen. Bestehende Schäden an Mobiliar sind dem Umzugschef vor dem Umzug speziell anzuzeigen.
Für bestehende Kratz-, Schramm-, Druck-, Scheuer- und Erschütterungssch.den aller Art übernimmt Blue Umzug GmbH keine
Haftung. Geschützt auf die Bestimmungen der OR Artikel 452 Abs. 1 sind Schäden jeglicher Art am Frachtgut sofort nach dem Umzug
den Umzugsmitarbeitern mitzuteilen und schriftlich auf der Quittung mit der Unterschrift des Kunden und des Teamchefs festzuhalten.
Die gleiche Frist- und Formvorschrift gilt ebenfalls für Schäden an Böden, Wänden, Decken, Türen usw.
In Abänderung von OR Artikel 452 Abs. 2 und 3 sind äusserlich nicht erkennbare Schäden am Frachtgut innerhalb von zwei Tagen
(auch Samstag, Sonntag und Feiertage) nach dem Umzug schriftlich der Blue Umzug GmbH, Wylerringstrasse 81, 3014 Bern oder
[email protected] mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.
Art. 13 Gerichtstand und anwendbares Recht
Für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen Ansprüche gilt der Sitz der Blue Umzug GmbH in Bern als Gerichtsstand.
Es gilt Schweizerisches Recht.